Staatliche Fördermittel - Wie der Staat Sie beim Hausbau unterstützt

Stand April 2024

– NRW Bank

– KfW Bank

– Stadt Düsseldorf

 

Stadt Düsseldorf

Förderung Neubau – Effizienz- und Passivhaus

So werden im Neubaubereich Effizienzhäuser und Passivhäuser gefördert:

Effizienzhaus 40

Passivhaus Classic

Passivhaus Plus

Passivhaus Premium

10 % Zuschuss, max. 10.000 €/WE

Effizienzhaus 40 QNG

10 % Zuschuss, max. 15.000 €/WE

* auf förderfähige Kosten

 

KFW Bank

Programm 300 – Wohneigentum für Familien

Förderkredit ab effektivem Jahreszins

– für einen klima­freundlichen Neubau

– für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung

– Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro

– für Familien mit Kindern und Alleinerziehende

– Förderung hängt vom Einkommen  ab

Seit dem 01.03.2024 bietet die KfW im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ eine 20-jährige Zinsbindung an,

damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:

Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung

Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung

KFW Bank

Programm 297, 298 – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Förderkredit ab effektivem Jahreszins

– für Neubau und Erstkauf

– bis zu 150.000 € je Wohnung

– für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren

– bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

NRW Bank

Gefördert werden Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb) möchten.

 

Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:

        Neubau, Ersterwerb oder Sanierung               

 

FÖRDERART: Annuitätendarlehen

 

FINANZIERUNGSANTEIL: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und
bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben

 

MINDEST-/HÖCHSTBETRAG: keiner

 

LAUFZEIT:

Annuitätendarlehen:
10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

Endfälliges Darlehen:
10, 15 oder 20 Jahre

ZINSSATZ: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit optional auch eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren möglich ist.

TILGUNG: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.

 

AUSZAHLUNG: 100%

BEREITSTELLUNGSPROVISION: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss

 

ABRUFFRIST: 12 Monate. Kann nicht verlängert werden.

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