Staatliche Fördermittel - Wie der Staat Sie beim Hausbau unterstützt

Stand Januar 2025

– NRW Bank

– KfW Bank

– Stadt Düsseldorf

 

Stadt Düsseldorf

NEU – NEU – NEU

IMPULS-Programm 

Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum

 

Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt zinslose Darlehen, um den Neubau von Eigentumswohnungen und Eigenheimen im mittleren Preissegment für Familien voranzutreiben und stabile Quartiere mit einer gut durchmischten Bevölkerungsstruktur zu fördern.

Fördergegenstand

Gefördert wird der Neubau und der Erwerb von neugebauten Eigentumswohnungen und Eigenheimen in Düsseldorf. Als Neubau gelten alle Vorhaben, bei denen noch nicht mit dem Bau begonnen wurde.

Das geförderte Objekt muss während der Dauer der Zinsfreiheit des städtischen Darlehens von der Förderempfängerin oder dem Förderempfänger zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

 

Förderempfängerin, Förderempfänger

Zielgruppe der städtischen Förderung sind Haushalte

– mit mindestens einem minderjährigen Kind,

– die die Einkommensgrenze des § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) um maximal 90 Prozent überrschreiten und

– keinen Anspruch auf eine Förderung mit öffentlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen haben.

Die nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie hoch das Jahresbruttoeinkommen des gesamten Haushaltes sein darf, um Fördermittel nach diesem Programm erhalten zu können. Dabei wird unterstellt, dass nur 1 haushaltsangehörige Person erwerbstätig ist, damit Einkommen erzielt und hiervon Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Zahlen nur um Richtwerte handelt.

Download Tabelle Einkommensgrenzen

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Grunddarlehen in Höhe von 150.000 Euro zuzüglich 50.000 Euro für jedes haushaltsangehörige Kind. Dabei darf die Summe aller Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigen.

Darlehensbedingungen

Das Darlehen ist ab Bezugsfertigkeit für die Dauer von 15 Jahren zinsfrei. Mit Beginn des 16. Jahres wird das Darlehen marktüblich verzinst. Die Tilgung beträgt mindestens 1 Prozent und erhöht sich nach Ablauf der zinsfreien Zeit auf mindestens 2 Prozent.

Zur Sicherung des Darlehens ist eine Grundschuld in das Grundbuch des Baugrundstücks an der in der Förderzusage festgelegten Rangstelle einzutragen.

Auszahlung

Bei Erwerb von neugebauten Eigentumswohnungen und Eigenheimen erfolgt die Auszahlung in einer Summe bei Bezug des Förderobjektes.

Beim Bau von Eigentumswohnungen und Eigenheimen erfolgt die Auszahlung in drei Raten

– 20 Prozent bei Baubeginn

– 50 Prozent bei Fertigstellung des Rohbaus

– 30 Prozent bei Bezugsfertigkeit

Eigenleistung und Tragbarkeit

Die erforderliche Eigenleistung beträgt mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. Als Eigenleistung können eigene Geldmittel, der Wert des unbelasteten Baugrundstücks und der Wert von Selbsthilfeleistungen berücksichtigt werden.

Die Förderung setzt zudem voraus, dass die Belastung die wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht gefährdet und auf Dauer tragbar erscheint. Die Prüfung der Tragbarkeit erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen zur öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. 

 

Technische Voraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich Objekte, die rechtmäßig errichtet wurden oder werden und eine angemessene Wohnraumversorgung gewährleisten. Die Prüfung der Angemessenheit erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur öffentlichen Wohnraumförderung und unter Berücksichtigung der Anforderungen an Wohnraum nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG). 

 

Antragstellung und Förderzusage

Der Antrag muss vor Abschluss eines Kauf-, Werk- oder Darlehensvertrages beim Amt für Wohnungswesen gestellt werden. Das Amt für Wohnungswesen prüft den Förderantrag und erteilt die Förderzusage.

 

Beschränkungen

Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

– bereits selbstgenutztes Wohneigentum vorhanden ist, soweit dessen Nutzung angemessen und zumutbar ist,

– die Gesamtkosten nicht angemessen sind,

– beim Neubau von Eigenheimen vor Erteilung der Förderzusage mit dem Bau begonnen wurde,

– beim Ersterwerb vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 28.06.2024 mit der Baumaßnahme begonnen wurde,

– beim Erwerb von neugebauten Eigentumswohnungen und Eigenheimen bereits die Bauherrschaft selbst eine Förderung für die Eigentumsmaßnahme erhält,

– die Förderung offensichtlich nicht gerechtfertigt ist.

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Stadt Düsseldorf

Förderung Neubau – Effizienz- und Passivhaus

So werden im Neubaubereich Effizienzhäuser und Passivhäuser gefördert:

Effizienzhaus 40

Passivhaus Classic

Passivhaus Plus

Passivhaus Premium

10 % Zuschuss, max. 10.000 €/WE

Effizienzhaus 40 QNG

10 % Zuschuss, max. 15.000 €/WE

* auf förderfähige Kosten

 

KFW Bank

Programm 300 – Wohneigentum für Familien

Förderkredit ab effektivem Jahreszins

– für einen klima­freundlichen Neubau

– für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung

– Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro

– für Familien mit Kindern und Alleinerziehende

– Förderung hängt vom Einkommen  ab

Seit dem 01.03.2024 bietet die KfW im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ eine 20-jährige Zinsbindung an,

damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:

Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung

Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung

KFW Bank

Programm 297, 298 – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Förderkredit ab effektivem Jahreszins

– für Neubau und Erstkauf

– bis zu 150.000 € je Wohnung

– für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren

– bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

NRW Bank

Gefördert werden Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb) möchten.

 

Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:

        Neubau, Ersterwerb oder Sanierung               

 

FÖRDERART: Annuitätendarlehen

FINANZIERUNGSANTEIL: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und
bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben

 

MINDEST-/HÖCHSTBETRAG: keiner

 

LAUFZEIT:

Annuitätendarlehen:
10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr

Endfälliges Darlehen:
10, 15 oder 20 Jahre

ZINSSATZ: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit optional auch eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren möglich ist.

TILGUNG: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.

 

AUSZAHLUNG: 100%

BEREITSTELLUNGSPROVISION: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss

 

ABRUFFRIST: 12 Monate. Kann nicht verlängert werden.

Sie planen ein neues Projekt?

 

Aber die sich ständig ändernden Vorschriften, Auflagen, Konditionen und Möglichkeiten erscheinen Ihnen wie ein Dschungel?

Wir sind nicht nur Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Planung und Finanzierung,

sondern auch in Sachen Fördermöglichkeiten und Begleitung durch den Energieberater.