Staatliche Fördermittel - Wie der Staat Sie beim Hausbau unterstützt
Stand August 2024
– NRW Bank
– KfW Bank
– Stadt Düsseldorf
Stadt Düsseldorf
Förderung Neubau – Effizienz- und Passivhaus
So werden im Neubaubereich Effizienzhäuser und Passivhäuser gefördert:
Effizienzhaus 40
Passivhaus Classic
Passivhaus Plus
Passivhaus Premium
10 % Zuschuss, max. 10.000 €/WE
Effizienzhaus 40 QNG
10 % Zuschuss, max. 15.000 €/WE
* auf förderfähige Kosten
KFW Bank
Programm 300 – Wohneigentum für Familien
Förderkredit ab effektivem Jahreszins
– für einen klimafreundlichen Neubau
– für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
– Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
– für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
– Förderung hängt vom Einkommen ab
Seit dem 01.03.2024 bietet die KfW im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ eine 20-jährige Zinsbindung an,
damit Familien bei ihren klimafreundlichen Neubauvorhaben von einer langfristigen Zinssicherheit profitieren. Folgende zusätzliche Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
Laufzeit bis 25 Jahre, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 20 Jahre Zinsbindung
KFW Bank
Programm 297, 298 – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Förderkredit ab effektivem Jahreszins
– für Neubau und Erstkauf
– bis zu 150.000 € je Wohnung
– für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
– bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
NRW Bank
Gefördert werden Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb) möchten.
Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
Neubau, Ersterwerb oder Sanierung
FÖRDERART: Annuitätendarlehen
FINANZIERUNGSANTEIL: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und
bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben
MINDEST-/HÖCHSTBETRAG: keiner
LAUFZEIT:
Annuitätendarlehen:
10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
Endfälliges Darlehen:
10, 15 oder 20 Jahre
ZINSSATZ: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit optional auch eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren möglich ist.
TILGUNG: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
AUSZAHLUNG: 100%
BEREITSTELLUNGSPROVISION: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
ABRUFFRIST: 12 Monate. Kann nicht verlängert werden.
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